Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum KidsClub
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den über den Online-Aufnahmeantrag auf der Webseite www.playmobil-funpark.de/kidsclub/kidsclub-regsitrierung abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft im KidsClub des PLAYMOBIL FunParks. Der Vertrag wird zwischen der die PLAYMOBIL-FunPark-KidsClub-Karte herausgebenden Stelle geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf („PLAYMOBIL“) und dem Antragsteller für die PLAYMOBIL-FunPark- KidsClub-Karte, vertreten durch die Erziehungsberechtigten („Mitglied“) geschlossen. Für die Ausstellung der KidsClub-Karte gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung, die das Mitglied mit seiner Antragstellung als verbindlich anerkennt.
§ 2 Mitgliedschaft und Ausstellung der PLAYMOBIL-FunPark- KidsClub-Karte
2.1 Mitglied des KidsClubs kann jede natürliche Person zwischen 3 und 14 Jahren sein.2.2 Voraussetzung für die Ausstellung der persönlichen KidsClub-Karte sind die Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Adresse des Mitglieds (die „Basisdaten“). Durch das Klicken auf den Button „Registrierung abschließen“ versichert das Mitglied, dass alle von ihm gemachten Angaben richtig sind und dass er PLAYMOBIL Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich schriftlich mitteilen wird.
2.3 Der Einsatz der KidsClub-Karte darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken sowie eine Übertragbarkeit sind ausgeschlossen. 2.4 PLAYMOBIL behält sich vor, aus wichtigem Grund die Ausstellung der KidsClub-Karte abzulehnen. Ebenso behält sich PLAYMOBIL vor, bei Missbrauch dem Mitglied die weitere Nutzung der KidsClub-Karte zu untersagen und die KidsClub-Karte heraus zu verlangen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Mitglied gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere die KidsClub-Karte zu gewerblichen Zwecken einsetzt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder es unterlässt, Angaben, die unrichtig geworden sind, zu berichtigen und versucht, daraus Vorteile zu ziehen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Falle nicht.
2.5 Die KidsClub-Karte ist nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Diebstahl der KidsClub-Karte sind PLAYMOBIL unverzüglich anzuzeigen.
2.6 Bei Verlust oder Beschädigung der KidsClub-Karte kann das Mitglied durch Identitätsnachweis durch die Eltern eine Ersatzkarte beantragen.
2.7. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
§ 3 Konditionen
Das Mitglied hat bei Vorlage der KidsClub-Karte an den Kassen des PLAYMOBIL-FunParks, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf, sowie durch andere Aktionen (z.B. Teilnahme an einer Rallye) die Möglichkeit Punkte zu sammeln und diese für Prämien /Überraschungen einzulösen. Die Mitgliedschaft verpflichtet nicht zum Kauf bei PLAYMOBIL oder Lechuza. Käufe bei PLAYMOBIL oder bei Lechuza haben keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft. Die KidsClub-Karte ist nicht übertragbar. Ohne Vorlage der KidsClub-Karte sind die regulären Preise zu bezahlen.
§ 4 Kündigung, Beendigung, Änderung der Geschäftsbedingungen
4.1 Das Mitglied kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist an PLAYMOBIL (geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, PLAYMOBIL-FunPark, Brandstätterstraße 2-10, 90513 Zirndorf) zu richten und bedarf der Schriftform.
4.2 PLAYMOBIL darf aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.
4.3 Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Vollendung des 14. Lebensjahres.
4.4 PLAYMOBIL behält sich das Recht vor, das KidsClub-Karte -Angebot unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Des Weiteren behält sich PLAYMOBIL das Recht vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des KidsClub-Karte -Angebots oder der Änderung der Geschäftsbedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Änderung der Geschäftsbedingungen gilt als genehmigt, sofern eine Kündigung seitens des Mitglieds nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung der Änderung erfolgt oder wenn das Mitgliednach Ablauf der Frist weiter die KidsClub-Karte in ihrer Eigenschaft als KidsClub-Karte einsetzt.
§ 5 Information nach § 36 VSBG
PLAYMOBIL ist nicht verpflichtet und wird auch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat- /Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on the International Sales of Goods, Wien 11.4.1980).
6.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten sollten.
6.3 In diesem Fall werden sich das Mitglied und PLAYMOBIL auf eine Vertragsanpassung einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung(en) sowie dem Interesse beider Parteien ausreichend Rechnung trägt.